Außerordentliche Mitgliederversammlung am 29. August 2017
Damit den Heimatfreunden Werlau auch künftig die Anerkennung als gemeinnütziger Verein ausgesprochen werden kann, muss die bisherige Vereinssatzung von 2002 an geänderte Vorgaben und Richtlinien angepasst und geändert werden. Die Änderung besteht in der Erläuterung der Zwecke und Ziele des Vereins, die sich seit 2002 ergeben haben, und wie diese Satzungszwecke künftig umgesetzt und verwirklicht werden sollen.
Da eine Satzungsänderung gemäß § 32 und § 33 BGB nur von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen werden kann, laden wir alle Mitglieder der Heimatfreunde Werlau e. V. zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein für
Dienstag, den 29. August 2017, um 19:30 Uhr,
in die Gaststätte „Zur Alten Weinstube“ in St. Goar-Werlau.
Tagesordnung: |
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden |
2. Erläuterung zu den Änderungen der Satzung von 2002 |
3. Verlesen der Änderung |
4. Beschlussfassung zur Satzungsänderung |
5. Verschiedenes |
Über eine rege Teilnahme der Mitglieder an der außerordentlichen Mitgliederversammlung würde sich der amtierende Vorstand freuen.
Der Vorstand der Heimatfreunde Werlau 1985 e. V.
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